Ausleihe

a-z Universitätsbibliothek Tübingen

...aus den geschlossenen Magazinen

In der UB Tübingen ist noch immer die größte Zahl der Bücher in Magazinen untergebracht, zu denen die Benutzer keinen Zutritt haben.
Die Leihstelle koordiniert die Ausleihe von Büchern und Zeitschriften aus diesen geschlossenen Magazinen . Ausleihen kann man auch aus der Lehrbuchsammlung , dem Freihandmagazin der Bereichsbibliothek Naturwissenschaften .

Öffnungszeit der Leihstelle: Mo-Fr 9-16.30 Uhr
Ort: Hauptgebäude , 1.OG

Ausleihberechtigt sind alle Personen, die einen Benutzerausweis besitzen.

Was ist ausleihbar?

Der größte Teil der UB-Bestände wird nach Hause ausgeliehen.

Manche Gruppen von Büchern, Zeitschriften und andere Materialien sind jedoch einer Ausleihbeschränkung unterworfen. Diese können dann in einen der Lesesäle bestellt werden, wenn sie nicht bereits dort zum Präsenzbestand gehören.

Suchen, Bestellen, Ausleihen, Zurückgeben:

Signatur ermitteln

am EDV-Katalog oder an einem der anderen Kataloge .

Signatur merken und am OLAF -Terminal anfragen.

Hier erfahren sie Näheres zur Ausleihbarkeit des gewünschten Buches.

Wenn bestellbar, dann

Frühestmöglicher Zeitpunkt für die Abholung

wird Ihnen von OLAF mitgeteilt. Aufgrund der schwierigen Magazinsituation ist die Wartezeit sehr unterschiedlich.

Abholung an dem von Ihnen gewünschten Ausgabeort:

Für die Abholung benötigen Sie Ihren Benutzerausweis. Fünf Öffnungstage liegen die bestellten Bücher zur Abholung bereit.

Bücher, die in einen der Lesesäle bestellt wurden, können auch mit einem anderen Ausweisdokument zur Benutzung angefordert werden. Die Leihbedingungen sind dieselben, Sie geben jedoch diese Bücher abends immer wieder an der Lesesaaltheke ab.

Leihfrist

Grundleihfrist ist die garantierte Leihfrist, sie beträgt 4 Wochen .

Zusatzleihfrist ist eine Art automatische Verlängerung von bis zu 3 Monaten nach Ablauf der Grundleihfrist. Diese Zusatzleihfrist kann jederzeit durch einen Rückruf beendet werden. - Keine Zusatzleihfrist gibt es für Bücher aus der Fernleihe und für Bestände, die einer Sonderregelung unterworfen sind. Solche bringen Sie immer mit Ablauf der Grundleihfrist zurück.

Verlängerung der Leihfrist müssen Sie beantragen, wenn Sie ein Buch der Fernleihe über das vorgesehene Ausleihdatum behalten möchten. Für Bücher der UB können Sie eine Verlängerung vornehmen, wenn Sie sichergehen möchten, daß das Buch nicht (wie bei der Zusatzleihfrist) zurückgerufen werden kann. In diesem Fall geben Sie ein nicht vorgemerktes am Schalter ab und leihen es sofort wieder aus.

Rückgabe:

Die Rückgabe erfolgt grundsätzlich am Ort der Abholung.


Web-Team - 13.06.97